Allgemeine Geschäftsbedingungen der ENVY GmbH
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen uns, der Envy GmbH,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB-Nr. 89931,
Hanauer Landstraße 196a, 60314 Frankfurt am Main („Agentur“) und unseren
Vertragspartnern („Kunden“), sofern diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Die
nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Vertragsverhältnisse zwischen der
Agentur und dem Kunden und werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistung
anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsinhalt, wenn die
Agentur ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Angebot und Zustandekommen des Vertrages
2.1 Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich und
schriftlich etwas anderes bestimmt ist.
2.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme des schriftlichen Kostenvoranschlags oder durch
Beginn der angebotenen Leistungserbringung mit Billigung des Kunden durch die Agentur
zustande.
2.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und
anfallender Projektnebenkosten wie gegebenenfalls Versicherung, Verpackung, Fracht oder
Porto. Genehmigungs- und Anmeldekosten (z. B. Ordnungsamt, GEMA) trägt der Kunde.
3. Leistungsumfang und Fremdleistungen
3.1 Der Umfang der durch die Agentur geschuldeten Leistungen richtet sich nach dem
jeweiligen Kostenvoranschlag. Leistungen der Agentur umfassen grundsätzlich u.a.
Beratung, Strategie, Konzeption, Design, Social Media, Digitalmarketing und
Eventmanagement.
3.2 Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.
Dabei kann die Agentur dem Kunden eine branchenübliche Handling-Fee in Höhe von 15%
der der Agentur entstehenden Nettokosten des Subunternehmers berechnen, sofern im
Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Die Agentur wird auf Verlangen des Kunden
geeignete Nachweise über die von Subunternehmern erbrachten Leistungen vorlegen,
sofern dies für die Abrechnung erforderlich ist.
3.3 Zusätzliche Leistungen und Materialbestellungen, die im Kostenvoranschlag nicht
enthalten sind und auf Kundenwunsch erfolgen, werden nach den mit dem Kunden
vereinbarten Vergütungssätzen der Agentur berechnet.
3.4 Die Agentur ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und entsprechend abzurechnen,
sofern diese für den Kunden zumutbar sind, z.B. wenn sich das Gesamtprojekt über einen
längeren Zeitraum erstreckt. Für jede Teilleistung kann eine Abnahme einer in sich
geschlossenen Teilleistung eingefordert und eine anteilige Vergütung verlangt werden.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags wesentlichen Daten und
Materialien sowie erforderliche Regeln zur streng vertraulichen Behandlung dieser,
rechtzeitig bereitzustellen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung
nicht nach, verlängern sich etwaige verbindliche Vertragsfristen in entsprechendem und
angemessenem Umfang. Weitergehende Ansprüche der Agentur, insbesondere auf
Erstattung von Mehrkosten und das Recht zum Rücktritt, bleiben unberührt.
4.2 Der Kunde gewährleistet, dass er zur Nutzung der übergebenen Daten und Materialien
berechtigt ist und diese frei von Rechten Dritter sind. Er stellt die Agentur in Bezug auf die
von ihm übergebenen Daten und Materialien von Ansprüchen Dritter und angemessenen
Kosten der Rechtsverfolgung frei, sofern die Agentur den Kunden unverzüglich über die
Geltendmachung von Ansprüchen Dritter in Kenntnis setzt.
4.3 Der Kunde hat Kostenvoranschläge innerhalb von sieben Werktagen anzunehmen oder
abzulehnen. Die Beauftragung von Einzelleistungen aus nicht unterzeichneten
Kostenvoranschlägen ist rechtsverbindlich.
5. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
5.1 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt fällig. Abweichende
Zahlungsbedingungen können individuell vereinbart werden.
5.2 Gelieferte Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Agentur.
5.3 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, wenn diese
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.4. Abzüge bei Nichteinhaltung von angegebenen Liefer-/Leistungsterminen sind
ausgeschlossen bei höherer Gewalt oder nicht von der Agentur zu vertretende Umständen
wie z.B. einem Streik, den unverschuldeten Ausfall technischer Systeme, Störung des
Internets, die Nichterteilung erforderlicher Genehmigungen oder unverschuldeten Problemen
mit Produkten oder Dienstleistungen Dritter sowie auf die mangelnde Mitwirkung des Kunden
oder dessen Änderungswünsche.
6. Rücktritt und Kündigung durch die Agentur
6.1 Die Agentur ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
(a) die Sicherstellung des Honorars nicht gewährleistet ist. Dies ist insbesondere der Fall,
wenn der Kunde trotz Aufforderung und Setzung einer angemessenen Frist keine
vereinbarte Vorauszahlung leistet, keine vereinbarte Sicherheitsleistung erbringt oder
erkennbar zahlungsunfähig ist, oder
(b) der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten nicht erfüllt und auch nach
schriftlicher Aufforderung unter Setzung einer angemessenen Frist keine Abhilfe schafft.
Im Falle eines Rücktritts ist die Agentur berechtigt, eine Vergütung für die bis zum Rücktritt
erbrachten Leistungen sowie Ersatz für entstandene Aufwendungen zu verlangen.
7. Stornierungsbedingungen
7.1 Die Stornierung eines Auftrags bzw einer Leistung ist mit entsprechenden
Stornierungskosten verbunden:
• Nach Vertragsabschluss: 25 % des Auftragswerts
• 12 bis 8 Wochen vor Projektbeginn: 50 % des Auftragswerts
• 8 bis 4 Wochen vor Projektbeginn: 75 % des Auftragswerts
• Weniger als 4 Wochen vor Projektbeginn: 100% des Auftragswerts
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
7.2.Stornierungskosten von beauftragten Subunternehmern sind bindend und müssen vom
Kunden vollumfänglich erstattet werden.
7.3 Je nach Auftrag bezieht sich der vorgenannte Projektbeginn auf das vereinbarte „go
live“-, das ausgemachte Lieferdatum oder das entsprechende Veranstaltungsdatum.
7.4 Bei Stornierung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krieg, Terror, behördliche Anordnungen,
Pandemien, Umweltkatastrophen) bleibt der Kunde zur Zahlung für bereits erbrachte und
dokumentierte Leistungen verpflichtet. Nicht benötigte oder nicht in Anspruch genommene
Auslagen (z. B. Reisekosten, Materialkosten) werden dem Kunden erstattet, sofern diese
nicht bereits angefallen sind.
7.5 Die Stornierung bedarf der Textform.
8. Markennutzung und Urheberrechte
8.1 Die Agentur ist berechtigt, geschützte Marken, Logos oder sonstige schutzfähige
Kennzeichen des Kunden innerhalb und für die Zwecke des vertraglich vereinbarten Projekts
zu nutzen.
8.2 Die Agentur räumt dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der
vertraglich geschuldeten Vergütung und sofern nichts anderes vereinbart ist, ein einfaches,
auf die vereinbarte Nutzung beschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten ein. Das
Nutzungsrecht ist auf die im Vertrag vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck
beschränkt. Weitergehende Nutzungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und sind
mit entsprechenden Mehrkosten verbunden.
8.3 Vor vollständiger Bezahlung verbleiben alle Nutzungsrechte bei der Agentur.
9. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen
vertraulichen Informationen auch nach Vertragsende geheim zu halten.
10. Aufbewahrung von Projektunterlagen
Die Agentur bewahrt Unterlagen für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Projektende auf, es
sei denn gesetzlich zwingende Vorschriften verlangen eine längere Aufbewahrung. Auf
Verlangen des Kunden werden Unterlagen innerhalb dieser Frist herausgegeben.
11. Haftung und Gewährleistung
11.1 Die Agentur haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit.
11.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In
diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden,
oder die Höhe des Auftragswertes begrenzt, je nach dem welcher Betrag niedriger ist.
11.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist
ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Eine weitergehende Haftung ist
ausgeschlossen.
11.4 Die Agentur ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung ihrer vertraglichen
Verpflichtungen einzusetzen.
Die Agentur haftet für Mängel, die durch Subunternehmerleistungen entstehen, nur bei
Verletzung ihrer Auswahl- oder Überwachungspflichten. Eine Verletzung liegt insbesondere
dann vor, wenn die Agentur nicht die erforderliche Sorgfalt bei der Auswahl eines geeigneten
Subunternehmers angewendet oder es versäumt hat, die Leistung des Subunternehmers zu
überwachen. Soweit Schäden durch Subunternehmer oder vermittelte Dienstleister
verursacht werden, haftet die Agentur im Rahmen der ihr obliegenden Sorgfaltspflichten. Die
Haftung ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, sofern der Schaden
nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.
Für Schäden, die ausschließlich durch Subunternehmer verursacht werden und außerhalb
des Einflussbereichs der Agentur liegen, tritt die Agentur ihre vertraglichen Ansprüche gegen
den Subunternehmer an den Kunden ab. Die Agentur unterstützt den Kunden bei der
Durchsetzung dieser Ansprüche, soweit dies im Rahmen der Vertragserfüllung zumutbar ist.
11.5. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-,
Wettbewerbs- Verbraucherschutz- und Markenrechts, ist nicht die Aufgabe der Agentur.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Vorrangige
Individualvereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien
verpflichten sich, die jeweils unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine
wirksame durchführbare Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck
der zu ersetzenden Regelung möglichst nahe kommt.
13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
13.1 Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit es sich bei den Vertragspartnern um
Kaufleute handelt. Jede Partei hat daneben aber auch das Recht, die jeweils andere an
deren Sitz zu verklagen.
13.2 Leistungs- und Erfüllungsort ist der Firmensitz der Agentur.
14. Anwendbares Recht
Für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des
internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Stand 12/2024